Business name : Duisburger Kanu- und Segel Club

Der erste Weltkrieg war vorbei, und das Wandern wurde nicht nur des Müllers Lust. Für viele wurde die Natur eine Fluchtburg aus dem politischen Durcheinander, für manche auch das Wandern zu einer Weltanschauung. Das Wasserwandern und der Kanu- und Segelsport hingegen waren und sind bis heute ein besonderes Gebiet für alle geblieben, die in individueller Freiheit, aber in gleichgesinnter Gemeinschaft die Schönheiten der Natur und zugleich den Kampf mit Wind und Wellen lieben. Hierbei kamen gerade das beim Binnenländler vielfach ausgeprägte Fernweh und nicht zuletzt ein tüchtiger Schuss Abenteurerlust zum Tragen.

So fanden sich schon im Jahre 1919 einige Leute zusammen und erfreuten sich gemeinsam mit Jollensegeln und Kanuwandersport, bis sie sich am 27. April 1923 in der Wohnung des Kameraden Hermann Hill zu einer Vereinsgründung entschlossen. Hier wurde der Duisburger Kanuclub aus der Taufe gehoben.

Das Gründungsprotokoll nennt folgende Namen: Hermann Hill, Ernst Landwehr, Fritz Brockerhoff, Wilhelm Langer, Heinrich Adams, Martha Steinhauer, Martin Lackmann, Bernhard Castor
und Gerhard Rieger. Man trägt schon seit jeher den Deutschen den Hang zur Vereinsmeierei nach. Aber wenn ein Verein, so wie heute der DKSC, erst einmal fast 90 Jahre besteht, dann hat sich wohl gezeigt, dass dahinter mehr als reine Vereinsmeierei stand, zumal der DKSC sich heute mit einer beeindruckenden Mitgliederzahl und einer regen Aktivität präsentiert.

Aber wie heute, so war es auch damals: Jeder „Verein“ wird erst dann ein richtiger Verein, wenn er das „e. V.“ hinter seinem Namen tragen kann und damit zu einer rechtlichen Körperschaft geworden ist. Vorher aber muss man eine Satzung aufstellen, die dann auch den Segen des Amtsgerichts bei der Eintragung in das Vereinsregister erhält.
In einer Chronik zum 50jährigen Jubiläum lesen wir darüber folgendes:

Die ersten Satzungen wurden am 1. 4. 1923 aufgestellt… Dann wurde am 28. 12. 1923 unter der Nr. 156 die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg bewirkt.

Der Kuriosität halber sei erwähnt, dass die Gebühr für diese Eintragung 65 Milliarden Mark betrug. Dabei sollte natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass zu dieser Zeit eine Festsetzung der Beiträge überaus schwierig war, da bei dem starken Verfall der Deutschen Mark in der Inflation die Vereinskosten einfach nicht mehr aufzubringen waren. Man einigte sich damals auf einen Beitrag, der . . .dem Einkommen eines Angestellten über 25 Jahre der nordwestlichen Gruppe… und dem daraus entsprechenden Stundensatz von 320 000,- Reichsmark entsprach. Jugendliche brauchten als Monatsbeitrag sogar nur die Hälfte, also 160 000,~ zu bezahlen!

Zu einem gestandenen Kanu- und Segelclub gehören Bootshaus und Clubhaus wie das Amen zur Kirche. Mehr aber als alle Daten der Chronik zeigt die Geschichte der Mühen um ein geeignetes Haus nicht nur die zahlenmäßige Entwicklung des DKSC, sondern vor allem den durch alle Krisen hindurch ungebrochenen Einsatzwillen und Gemeinschaftssinn aller
Mitglieder.